Der Betriebsrat des Fraunhofer EMFT ist die von der Belegschaft gewählte Interessenvertretung.
Die Grundlage für seine Tätigkeit bildet das Betriebsverfassungsgesetz, das dem Betriebsrat gewisse Mitbestimmungsrechte überträgt. Als eine Art „Brandschutzversicherung“ für uns Mitarbeitende ist die Aufgabe des Betriebsrats, sicherzustellen, dass die zugunsten der Arbeitnehmenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Verträge und Vereinbarungen eingehalten und umgesetzt werden.
Um das zu garantieren, stehen Betriebsrat und Institutsleitung in einem dauerhaften Dialog miteinander, wodurch die Leistungsfähigkeit und die Grundlage für gute und sichere Beschäftigung gelegt werden.